Haftung
Von uns nicht zu beeinflussende Eigenschaften gelieferter Hölzer oder Furniere stellen keinen Mangel dar. Werden Betriebspflege- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, die Ware weiterverarbeitet oder verwendet oder nicht ordnungsgemäß gelagert, so entfallen sämtliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Mangel. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen oder/ und anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Ansprüche auf Rechte wegen Mängeln aus.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Ankunft bzw. Einbau der Ware am Bestimmungsort und vor deren Be- oder Verarbeitung zu rügen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Jede Mängelrüge muss schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel erfolgen. Dem Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Wird ein Mangel nachgewiesen, leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder liefert mangelfreie Ware gegen Rückgabe der beanstandeten. Bei fehlgeschlagener zweimaliger Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht auf Minderung oder, ausgenommen bei Bauleistungen, auf Wandelung. Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind – soweit gesetzlich möglich - ausgeschlossen. Rücknahme der Ware bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrage.
Der Verkäufer ist gegenüber Kaufleuten nicht verpflichtet, Mängel zu beseitigen, solange diese ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt haben. Mängelansprüche berechtigen Zahlungen nur in Höheder tatsächlichen Kosten der Mängelbeseitigung zurückzuhalten.
Sind durch den Verkäufer Waren auf einer Baustelle des Käufers auszuliefern und sind auf dieser trotzt Ankündigung der Lieferung zur Abnahme und Untersuchung der angelieferten Ware bevollmächtigte Personen nicht anwesend oder nicht bereit, die vom Verkäufer angelieferten Waren zu überprüfen, gilt die Leistung des Verkäufers auch ohne Überprüfung als abgenommen.
Soweit nicht in diesen Bedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Vorschriften, z.B. Produkthaftungsgesetz, etwas anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen den Verkäufer und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Schäden irgendwelcher Art, auch als §§823 ff BGB, ausgeschlossen, dies gilt nicht in dem Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung. Der Ausschluss umfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren nach 12 Monaten.

Anwendbares
Recht, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Hess.Oldendorf, für Lieferungen der Versandort.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand - auch für Wechsel- und Scheckklagen – gilt je nach Wahl des Verkäufers das für seine eigene Geschäftsniederlassung oder das für den Käufer örtlich zuständige Gericht.
Für alle Fälle von Mahnverfahren gilt als Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Wesertal-Türelemente
Dehne GmbH & Co KG, Am Weserbogen 22, 31840 Hess. Oldendorf
 
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